Neuerungen für Heizölverbrauchsanlagen sind seit 01.08.2017 in Kraft und betreffen nahezu alle Heizungsanlagen, die als Energieträger Öl nutzen. Eigentümer, Öllieferanten und Fachbetriebe sind in der Pflicht......
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) schreibt vor, dass bestimmte Tätigkeiten an Heizöltanks, dazu gehören auch alle Rohrleitungen und Sicherheitseinrichtungen, nur von Betrieben durchgeführt werden dürfen, die eine besondere Qualifikation nachweisen können. Sie nennen sich „Fachbetriebe nach Wasserrecht“ oder auch „Fachbetrieb nach AwSV“. Mit Inkrafttreten der AwSV zum 1. August 2017 greift diese Fachbetriebspflicht bundeseinheitlich bei Arbeiten (Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung, Stilllegung) an einem Heizöltank mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern. Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen unterliegt auch der Ölkessel der Fachbetriebspflicht.
Auch Sie, als Betreiber von Ölanlagen sind im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten und dem Versicherungsvertragsgesetz in der Pflicht Ihre Anlagen bestimmungsgemäß zu betreiben, zu warten und installieren zu lassen. Da Öl-Schäden schnell mehrere Millionen kosten, stellen Sie sicher, dass Sie den gesetzlichen und versicherungstechnischen Anforderungen nachkommen und nur einen eingetragenen Fachbetrieb an ihren Anlagen arbeiten lassen.
Als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz beraten wir Sie gerne!